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Die Cardisiographie in der gesetzlichen Krankenkasse

Seit dem 1.1.2023 erstatten auch erste gesetzliche Krankenkassen die Cardisiographie (CSG). Die Herzvorsorgemethode ist ein junges Verfahren und die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Die Bedingungen dafür und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Kosten werden auch von privaten Krankenkassen oder Zusatzkrankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ganz oder teilweise übernommen. Allen anderen Patienten steht es offen, die Cardisiographie als IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen.

Sind Sie Patient? Nutzen Sie unsere Patienteninformationen, um eine Cardisiographie-Praxis in Ihrer Nähe zu finden und Ihren Versicherer zu ermitteln! → Informationen für Patienten

Teilnehmende gesetzliche Krankenkassen*

* die teilnehmenden Kassen können von Region zu Region wechseln – bitte schreiben Sie uns hier und wir schicken Ihnen die Übersicht für Ihre Region gerne zu.

Abrechnungsbeispiel für Anwender

Beispiel: Abklärung Brustschmerz mit Cardisiographie (CSG)

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsmodalitäten in jedem individuellen Fall nach Region, Indikation, Versicherung und rechtlicher Auslegung variieren und hier nur exemplarisch dargestellt sind.

Gesetz. Krankenversicherung

Abrechnung als Teil des HZV-Vertrags:

 

  • Ziffer 0080

 

Total: ca. 35€ pro CSG

 

Mehr zur gesetzlichen Kassenübernahme finden sie hier. 

Private Krankenversicherung

Abrechnung nach Gebührenordnung für Ärzte:

 

  • 657
  • A658

 

Total: ca. 96€ pro CSG

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