Die Cardisiographie in der gesetzlichen Krankenkasse
Seit dem 1.1.2023 erstatten auch erste gesetzliche Krankenkassen die Cardisiographie (CSG). Die Herzvorsorgemethode ist ein junges Verfahren und die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Die Bedingungen dafür und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Kosten werden auch von privaten Krankenkassen oder Zusatzkrankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ganz oder teilweise übernommen. Allen anderen Patienten steht es offen, die Cardisiographie als IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen.
Sind Sie Patient? Nutzen Sie unsere Patienteninformationen, um eine Cardisiographie-Praxis in Ihrer Nähe zu finden und Ihren Versicherer zu ermitteln! → Informationen für Patienten